Der Vorstand der Caddyfreunde e.V. - Der Verein für alle Freunde des Volkswagen Caddy
Kai Zielke, 1. Vorsitzender, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aus Königswinter - Oberpleis
Georg Goralczyk, 2. Vorsitzender aus Bochum - Wattenscheid
Ronals Kurmis, 3. Vorsitzender aus Bremen
dem erweiterten Vorstand gehört an:
Anja Zielke, Kassenwartin aus Königswinter - Oberpleis
Ausblick auf die kommenden Treffen:
Das verschobene 4. Caddyfreunde Nachttreffen mit Wohnwagen & Co findet nun, vom 26. bis 29. Mai 2022 auf dem Campingparadies "Sonnenwiese", Borlefzen 1, 32602 Vlotho statt. Mehr hier...
Das 12. Treffen der Caddyfreunde e.V. wird vom 12. bis 14. August 2022 auf Einladung der Familie Kirsch als lokale Organisatoren vor Ort, auf dem Campingpark Humboldt See in Salzhemmendorf stattfinden. Mehr dazu findet ihr hier ...
Wir freuen wieder zu gemeinsamen Caddyausflügen einladen zu können. Informationen dann immer hier.
Wir bieten einen digitalen Rückblick auf 10 Jahre Caddyfreunde e.V. und wünschen viel Spaß beim lesen.
Mehr zum 10 jährigen Vereinsjubiläum finden Sie in unserer Rubrik Rückblicke.
Amtierender Caddyfreunde Bowlingcup Sieger (12. CFBC) ist Kai und den Caddyfreunde Teambowling Cup (6. CFTBC) gewannen Anja und Kai.
Herzlichen Glückwunsch!!! Mehr hier...
Mai 2022:
Bericht vom ersten Tagesausflug 2022: Ausblicke im Indeland und Entdeckungen in den Niederlanden Mehr hier ...
Dezember 2021:
neues Caddy Spielzeugmodell für die Spur HO vorgestellt (Fa. Rietze Modelle): ein Caddy Maxi der Post (Schweiz) Mehr hier ...
November 2021:
neuer Eintrag Langzeittest Caddy (4) 2.0 TDI erfolgt: Inspektion mit erweitertem Wartungsaufwand (Ölwechsel) Mehr hier ...
Oktober 2021:
neue Presseberichte zum 11. Caddyfreundetreffen 2021 und zu dem Planungen für 2022 Mehr hier ...
September 2021:
neuer Eintrag Langzeittest Caddy (4) 2.0 TDI erfolgt: weiterhin konstanter AdBlue Verbrauch Mehr hier ...
Die Mitgliederversammlung 2021 hat am 25. September 2021 in der Geschäftsstelle der Caddyfreunde e.V. in Königswinter - Oberpleis stattgefunden. Alles weitere finden Sie / findet Ihr hier ...
August 2021:
neue Bewertung in der Rubrik Caddyfreunde Stellplatzführer für Caddy, Wohnwagen & Co. Mehr hier ...
neuer Eintrag Langzeittest Caddy (4) 2.0 TDI erfolgt: neue Bremsen vorne nach 58.955 Kilometern Mehr hier ...
Juni 2021:
neues Caddy Spielzeugmodell für die Spur HO vorgestellt (Fa. Rietze Modelle): ein Caddy Maxi des Zoll (Luxemburg) Mehr hier ...
März 2021:
Ein neuer Langzeittestbericht eines Caddy (5) Maxi - 2.0 TDI, 90 kW SCR BMT erfolgt Mehr hier ...
März 2021: Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels, vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug.
Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.
Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile und Caravans in dieser Gewichtsklasse. Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum. Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen.
Es gibt derzeit zwei Versionen: eine für Lkw und eine für Busse. Empfohlen wird für Wohnmobile die Variante mit Bus-Abbildung, da es sich ebenfalls um ein Fahrzeug zur Personenbeförderung handelt. Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber liegen unter 10 Euro. Die Hinweisschilder mit der Aufschrift "Attention! Angles Morts" (französisch für "Achtung! Toter Winkel") bekommt man online, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich.
Juli 2020: Die erste im Mai geänderte StVO soll, bei den verschärften Bußgeldern / Fahrverboten, überarbeitet werden. Seitens der Bundesregierung soll wieder der vorherige Bußgeldkatalog angewendet werden. Die Bundesländer sollen dies umsetzen.
Mai 2020: Die StVO ist geändert worden.
Für Radfahrer gelten nun die Schilder Beginn und Ende eines Radfahrschnellweges, der auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf, sowie das Zusatzschilt Lasträder.
Nue eingeführt wurden die Schilder die ein Überholverbot von Radfahrern oder anderen einspurigen Fahrzeugen beginnen und enden lassen.
Das Zusatzschild "Carsharing" kennzeichnet nun besondere Partkplätze für Carsharingfahrzeuge, eine Anbringung ist auch auf dem Boden möglich.
Carsharingfahrzeuge sind nunmehr mit dem entsprechenden Schild in der Windschutzscheibe kenntlich zu machen.
März 2020: Seit dem 16. März 2020 gilt das Tempolimit von 100 km/h auf den Niederländischen Autobahnen jeweils tagsüber von 06.00 bis 19.00 Uhr. Das aus Umweltschutzgründen (Klimaschutzplan der niederländischen Regierung) eingeführte Tempolimit soll dabei nicht "extra" überwacht werden, es gibt aber eine Vielzahl fester und mobiler Radarkontrollen, die natürlich entsprechend die gefahrene Geschwindigkeit kontrollieren.
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist in den Niederlanden teuer, das Bußgeld wird auch zur Vollstreckung an deutsche Behörden abgegeben.
Januar 2020: Wie schon im Sommer praktiziert, hat das Österreichischen Bundesland Tirol die parallelen Bundesstraßen zur Brennerautobahn von der dortigen Bezirksregierung auch an den Winter(sport)wochenenden für den Transitverkehr sperren lassen. Die Polizei schickt die Transitreisenden auf die Brennerautobahn zurück um die Orte entlang der parallelen Bundesstraßen zu entlasten.
Dezember 2019: Autobahn-Vignette in Österreich teurer
Der Preis für die Autobahn-Vignette in Österreich steigt minimal an. Ab dem 1. Dezember kostet eine Jahresvignette 91,10 Euro statt 89,30 Euro. Motorradfahrer zahlen dann 36,20 Euro. Gültig sind die neuen Vignetten bis zum 31. Januar 2021.
Wie das Parlament in Österreich Mitte November beschlossen hat, sollen Autobahnabschnitte in Grenznähe zu Deutschland von der Maut befreit werden.
Juni 2019: Im Österreichischen Bundesland Tirol sind die parallelen Bundesstraßen zur Brennerautobahn von der dortigen Bezirksregierung an den Wochenenden für den Transitverkehr gesperrt worden. Die Polizei schickt die Transitreisenden auf die Brennerautobahn zurück um die Orte entlang der parallelen Bundesstraßen zu entlasten.
Auch die Region Salzburg hat nachgezogen. Auch hier darf die Autobahn im Staufall nicht mehr verlassen werden.
Februar 2018: Zur Verringerung schwerer Unfälle und Reduzierung von Verkehrstoten will Frankreich ab 01. Juli 2018 das Tempolimit auf Landstraßen außerorts von 90 km/h auf 80 km/h senken.
Dezember 2017: Nicht neu aber immer wieder diskutiert - die richtige (örtlich vorgeschriebene) Sicherung von Anhängern in Deutschland, in der Schweiz, den Niederlande, in Österreich oder in Frankreich
In Deutschland gilt, ein Sicherungsseil ist für Anhänger mit Auflaufbremse von über 750 Kilogramm erforderlich. Wo genau dieses am PKW angebracht werden soll, ist in Deutschland nicht genau festgelegt. Am besten an einer Öse am Prallträger, erlaubt ist aber auch die Öse an der Kupplung oder die Schlaufe um den Kugelhals.
In der Schweiz hingegen wird verlangt, dass alle Anhänger (gebremst oder ungebremst), mit dem Zugfahrzeug mittels Seil oder Kette verbunden sein müssen. Diese müssen jedoch an einer Öse am Fahrzeug (nicht am Kugelhals) und schon garnicht mittels Schlaufe um diesen, angebracht sein. bei nichtbefolgen droht eine Strafe von bis zu 600 Schweizer Franken.
In den Niederlanden gilt die schweizer Regelung ebenfalls, hier liegen die Strafen bei bis zu 230 Euro.
Österreich fordert für alle Anhänger eine zusätzliche Sicherungsverbindung zum Zugfahrzeug, die Art und Weise ist wie in Deutschland nicht definiert, es reicht hier auch das Seil über den Kugelhals zu legen. Nur bei Fehlen des Sicherungsseiles kann ein Bußgeld bis zu 100 Euro erhoben werden.
Im Frankreich sieht die dortige Straßenverkehrsordnung vor, dass Anhänger über 750 Kilogramm eine Bremsvorrichtung benötigen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung den Anhänger automatisch bremsen.
November 2017: Die Straßenverkehrsordnung formuliert es eigentlich recht eindeutig: Grundsätzlich hat jeder Autofahrer "möglichst weit rechts zu fahren" - das berühmte Rechtsfahrgebot. Auf zweistreifigen Autobahnen / Kraftfahrstraßen ist somit also die rechte Spur immer die zu nutzende, es sei denn es soll überholt werden. Bei dreistreifigen Autobahnen gilt, fahren auf dem rechten Fahrstreifen "hin und wieder" Fahrzeuge, darf auf der Mittelspur geblieben werden, sofern man schneller unterwegs ist aus die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen. So sollen ständige Überholvorgänge vermieden werden. Sofern der rechte Fahrstreifen jedoch längere Zeit frei sein sollte, gilt auch hier wieder "möglichst weit rechts zu fahren".
Nur in geschlossenen Ortschaften dürfen Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen den Fahrstreifen bei mehrstreifigen Fahrbahnen frei wählen.
Oktober 2017: Ab dem 01. November 2017 wir auch in Straßburg eine Umweltzone eingeführt. Umweltzonen gibt es in Frankreich bereits seit Juli 2016, zunächst in Paris, Lyon, Grenoble und dem Arve-Tal. Für andere französische Städte wird bisher keine Umweltplakette benötigt. Die französichen Plaketten müssen online bestellt werden, die deutsche Umweltplakette gilt nicht. Das Fehlen der französischen Plakette kostet 68 € für PKW.
Ab dem 08. November 2017 führt Österreich eine digitale Vignette ein. Die Kosten sind mit der Klebevignette identisch, funktioniert nun aber über eine Kennzeichenerkennung. Bei Onlinekäufen gilt die digitale Vignette erst nach 18 Tagen ab Kauf (europ. Kaufrücktrittsrecht), ab Mitte 2018 wird die elektronische Vignette auch vor Ort an Raststätten und Tankstellen zu kaufen sein.
September 2017: Kein Parkplatz frei, man hat es eilig und die noch freie Feuerwehrzufahrt ist zu verlockend. Nur mal kurz das Auto abstellen - es wird ja nicht gerade jetzt ein Feuer ausbrechen. Oder vor dem Kindergarten, alle Parkplätze besetzt aber noch Platz auf der Zufahrt. Gekennzeichnete Feuerwehrbewegungsflächen oder Feuerwehrzufahrten sind vom Gesetzgeber besonders geschützt, stellen sie doch den kürzesten Anfahrtsweg für die Rettungskräfte dar. Die Strafen für das Parken auf diesen Flächen / Zufahrten sind daher 35 € ohne Behinderung und im Falle das Rettungskräfte behindert werden 65 € und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Auf dem Display taucht die Warnmeldung "Leuchtmittel defekt" auf und der Caddy sagt sogar noch welches defekt ist und dann einfach weiterfahren? Laut der StVO § 23 Abs. 2. darf mit Mängeln die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen nicht einfach weitergefahren werden, das Leuchtmittel ist daher umgehend zu ersetzen da sonst Strafen bis zu 60 € drohen können, je nach Sichtverhältnissen.
Auch das Fahren bei schlechter Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern wird gern gemacht. Das kostet ohne Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern 20 € Strafe.
Das "Überfahren" eines Stoppschildes bei guter Sicht und keinem Verkehr sanktioniert der Gesetzgeber mit 10 €, also besser anhalten, denn Stop meint hier wirklich Halt! Vorfahrt gewähren! Oder wie der Fahrlehrer immer erklärt hat: "Mit allen vier Rädern zum stehen kommen!" Es ist an der weißen Haltelinie zu halten, sollte keine vorhanden sein dann an der Sichtlinie von der beide Straßenseiten überblickt werden können.
Blinkmuffel werden immer mehr. Spurwechsel ohne blinken oder auch mal abbiegen da ja weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, wen kennt das nicht? Dafür droht der Gesetzgeber mit einem Verwahrnungsgeld von 10 € das jedoch deutlich teurer werden kann, sollte wegen fehlendem Blinken ein Unfall passieren. Den Blinkmuffel trifft dann meistens die Hauptschuld am Unfall, also besser immer blinken, dafür ist der ja auch da - der Blinker.
August 2017: Ein im Ausland verhängtes Bußgeld kann auch in Deutschland vollstreckt werden. Das Bonner Bundesamt für Justiz ist dafür der Ansprechpartner der ausländischen Bußgeldstellen und verschickt die Bescheide nach Prüfung an die Halter des betroffenen Kraftfahrzeuges. Das vollstrecke Bußgeld verbleibt dann jedoch in der deutschen Staatskasse. Daher versenden viele ausländische Bußgeldstellen die Bescheide oftmals selbst an den Halter des Fahrzeugs.
Wenn dieser Bescheid dann nicht bezahlt wird, droht bei einer erneuten Einreise in das Land und unbezahltem Bußgeld Ärger, der bis zur Beschlagnahme des Fahrzeuges gehen kann.
2014: Keine Erkundigungspflicht des neuen Fahrers nach geltenden Verkehrszeichen bei Fahrerwechsel der Kfz-Insassen
Quelle: OLG HAMM vom 18.06.2014, Aktenzeichen: 1 RBS 89/14
Einen bloßen Bei- und Mitfahrer in einem Kfz trifft während der Fahrt grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der Beschilderung Aufmerk-samkeit walten zu lassen. Eine Erkundigungspflicht nach einem Fahrerwechsel hinsichtlich etwaiger geltender durch Beschilderung gesetzter Geschwindigkeitsbeschränkungen trifft ihn im Regelfall nicht. (Aus den Gründen: ... Dass eine allgemeine Erkundigungspflicht den Kfz-Führer nicht treffe, schließt sich der Senat an. Darüber hinaus folgt aus dem für Verkehrszeichen geltenden Sichtbarkeitsgrund-satz und der damit einhergehenden behördlichen Verpflichtung, verkehrsbeschränkende Zeichen hinter Kreuzungen und Einmündungen zu wiederholen, an denen mit dem Einbiegen zu rechnen ist, auch in gewissem Rahmen ein Vertrauensschutz des Kfz-Führers dahin-gehend, dass zumindest alsbald nach Auffahrt auf eine Strasse etwaige verkehrsbeschränkende Regelungen durch eine erneute Beschilderung kenntlich gemacht werden.
Dezember 2017: Das Caddyfreundejahr 2017 neigt sich seinem Ende entgegen - Rück- und Ausblicke - veröffentlicht auf open.pr
Darf ich mit meinem Caddy am Straßenrand übernachten wenn ich müde werde? Wie sieht es mit den Nachttreffen mit dem Caddy aus? Dürfen wir dies überhaupt überall?
Ja, wir dürfen. Parken gehört zum „Gemeingebrauch" eines Fahrzeugs - und somit auch des Wohnmobils / eines Schlafcaddys - und ist in Deutschland erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es nur Bestimmungen, wo es untersagt ist ein KFZ abzustellen. Wenn wir uns also an die Bestimmungen der StVO halten, gibt es keine Probleme. solange niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Einmaliges Übernachten im Fahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist ebenfalls erlaubt. Mehrmaliges Übernachten am selben Ort hingegen ist eine Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf. Aber Vorsicht: Damit aus der erlaubten einmaligen Übernachtung nicht doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung wird, sollte man auf Dinge wie das Aufstellen von Campingmöbeln auf jeden Fall verzichten. Die Nutzung der Campingausrüstung im Fahrzeug ist aber erlaubt.